"Anspruch auf die Prämienverbilligung
Einen Anspruch auf die Prämienverbilligung in der Schweiz haben Menschen, deren wirtschaftliche Verhältnisse bescheiden sind. Dieser Personenkreis muss nicht die vollen Prämien bei der Krankenkaѕѕe zahlen. Liegt das Einkommen Ihres Haushalts unter der gesetzlich festgelegten Grenze, so haben auch Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenkaѕѕe. Was Sie bei der Antragstellung auf Prämienverbilligung beachten sollten und wann Sie überhaupt einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen können, haben wir für Sie zusammengefasst. Wussten Sie übrigens, dass es sich lohnt, einen Krankenkassenvergleich anzustellen? Durch geschickte Vergleiche der verschiedenen Krankenkassen lässt sich so einiges an Prämien einsparen."
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